Richtlinie zur Begrenzung der Teilnehmerzahl in Seminaren

Begrenzung der Teilnehmerzahl in Seminaren

Der Fachbereichsrat der Mercator School of Management - Fachbereich Betriebswirtschaft der Universität Duisburg-Essen hat am 19.07.2006 folgende Richtlinie zur Begrenzung der Teilnehmerzahl in Seminarveranstaltungen erlassen:

"Um eine ordnungs- und zweckmäßige Durchführung von Seminaren zu gewährleisten, können Lehrstühle die Teilnehmerzahl ihrer Veranstaltungen entsprechend ihrer Kapazitäten einschränken. In der Regel sollte eine Anzahl von 30 Teilnehmern zu einem Seminar zugelassen werden. Vor jeder Seminarbegrenzung ist ein schriftlicher Antrag an den Dekan zu richten, der die Genehmigung zur Einschränkung erteilt.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach folgenden Kriterien:
Es darf kein Losverfahren zur Auswahl der Teilnehmer herangezogen werden. Studierende, denen nur noch wenige Prüfungsleistungen zum Abschluss ihres Studiums fehlen, sind solchen vorzuziehen, die noch viele andere Prüfungsleistungen zu erbringen haben. Falls Studierende noch die gleiche Anzahl an Prüfungen zu absolvieren haben, sind diejenigen vorzuziehen, die noch innerhalb der Regelstudienzeit studieren. Bei Studierenden, die im gleichen Fachsemester studieren und die gleiche Anzahl von ausstehenden Prüfungen vorweisen, ist der oder die Studierende mit der bisher besseren Durchschnittsnote auszuwählen. Bei Gleichheit aller Kriterien entscheidet notfalls der Anfangsbuchstabe des Nachnamens. Studierende, die bereits einmal nicht zum Seminar des jeweiligen Fachs zugelassen worden sind, sind zum nächstmöglichen Termin auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Das Auswahlverfahren ist durch den Lehrstuhl zu dokumentieren und für die Dauer von fünf Jahren zu archivieren."